Steuern in Eigenkapital umwandeln
Als Eigentümer einer Photovoltaik-Einzelanlage genießen Sie nennenswerte Steuervorteile. Hierdurch kann bereits vor der Investition durch Steuerersparnisse zusätzliches Eigenkapital aufbaut werden. Sie können von den folgenden drei Vergünstigungen profitieren:
Die wichtigsten Fragen
Das PV-Direktinvestment in ein Solarkraftwerk bietet verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Ausgestaltung dieser Möglichkeiten ist abhängig von ihrer persönlichen Situation und sollte hierauf individuell abgestimmt sein. Herr Steuerberater Jörg Just hat uns hierzu die wichtigsten Fragen beantwortet. Diese dienen zum Einstieg in die Thematik und können als Grundlage für ein Gespräch mit Ihrer Steuerberatung dienen.
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Just Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kärntner Straße 16
70469 Stuttgart
Steuerliches Berechnungsbeispiel
Wie sich ein Direktinvestment auf ihre Steuerlast auswirkt, wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. In der nachfolgenden Beispielrechnung wird von einem Kaufpreis von 200.000 EUR für die Photovoltaik-Einzelanlage und einem persönlichen Steuersatz von 42 % ausgegangen. Zur Vereinfachung wird unterstellt, dass der Erwerb der Einzelanlage zum 01.01. des zweiten Jahres erfolgt.
PV-Einzelanlage bestellen
| Investitionsabzugsbetrag: 200.000 EUR x 50 % | – 100.000 EUR |
| Minderung des zu versteuernden Einkommens | – 100.000 EUR |
| Steuerersparnis: 100.000 EUR x 42 % Steuersatz | 42.000 EUR |
PV–Einzelanlage erwerben
| Einnahmen jährlich: | 18.000 EUR |
| Pacht & Betriebskosten jährlich | – 4.150 EUR |
| Zinsen bei einer 65 %-Finanzierung (5 % nominal) | – 6.500 EUR |
| Sonderabschreibung (Kaufpreis abzgl. IAB) 100.000 EUR x 40 % | – 40.000 EUR |
| Degressive Abschreibung (Kaufpreis abzgl. IAB) | – 15.000 EUR |
| Minderung des zu versteuernden Einkommens | – 47.650 EUR |
| Steuerersparnis: 47.650 EUR x 42 % Steuersatz | 20.013 EUR |
PV-Einzelanlage betreiben
| Einnahmen jährlich: | 18.000 EUR |
| Pacht & Betriebskosten jährlich | – 4.150 EUR |
| Zinsen bei einer 65 %-Finanzierung (5 % nominal) | – 6.303 EUR |
| Degressive Abschreibung (Kaufpreis abzgl. IAB & Sonder-AfA) | – 6.750 EUR |
| Erhöhung des zu versteuernden Einkommens | 797 EUR |
| Steuerzahlung: 797 EUR x 42 % Steuersatz | -335 EUR |
In den ersten 3 Jahren
| Planungsjahr | 42.000 EUR |
| Erwerbsjahr | 20.013 EUR |
| Betriebsjahr | -335 EUR |
| Steuerersparnis | 61.678 EUR |
Disclaimer: Diese Angaben sind unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die tatsächlichen Werte können somit abweichen. Dieses steuerliches Berechnungsbeispiel dient lediglich einer ersten Information. Bitte sprechen Sie die Details unbedingt mit Ihrem persönlichen Steuerberater ab.