Steuern in Eigenkapital umwandeln
Als Eigentümer einer Photovoltaik-Einzelanlagen genießen Sie nennenswerte Steuervorteile. Hierdurch kann bereits vor der Investition durch Steuerersparnisse zusätzliches Eigenkapital aufbaut werden. Sie können von den folgenden drei Vergünstigungen profitieren:
Die wichtigsten Fragen
Das Direktinvestment in ein Solarkraftwerk bietet verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Ausgestaltung dieser Möglichkeiten ist abhängig von ihrer persönlichen Situation und sollte hierauf individuell abgestimmt sein. Herr Steuerberater Jörg Just hat uns hierzu die wichtigsten Fragen beantwortet. Diese dienen zum Einstieg in die Thematik und können als Grundlage für ein Gespräch mit Ihrer Steuerberatung dienen.
Kontakt
Just Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kärntner Straße 16
70469 Stuttgart
Steuerliches Berechnungsbeispiel
Wie sich ein Direktinvestment auf ihre Steuerlast auswirkt, wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. In der nachfolgenden Beispielrechnung wird von einem Kaufpreis von 100.000 EUR für die Photovoltaik-Einzelanlage und einem persönlichen Steuersatz von 40 % ausgegangen. Zur Vereinfachung wird unterstellt, dass der Erwerb der Einzelanlage zum 01.01. des zweiten Jahres erfolgt.
PV-Einzelanlage bestellen
Investitionsabzugsbetrag: 100.000 EUR x 50 % | – 50.000 EUR |
Minderung des zu versteuernden Einkommens | – 50.000 EUR |
Steuerersparnis: 50.000 EUR x 40 % Steuersatz | 20.000 EUR |
PV–Einzelanlage erwerben
Einnahmen jährlich: | 6.738 EUR |
Pacht & Betriebskosten jährlich | – 1.667 EUR |
Zinsen bei einer 50 %-Finanzierung (4 % nominal) | – 2.000 EUR |
Sonderabschreibung (Kaufpreis abzgl. IAB) 50.000 EUR x 40 % | – 20.000 EUR |
Lineare Abschreibung (Kaufpreis abzgl. IAB) 50.000 EUR x 5 % | – 2.500 EUR |
Minderung des zu versteuernden Einkommens | – 19.429 EUR |
Steuerersparnis: 16.629 EUR x 40 % Steuersatz | 7.772 EUR |
PV-Einzelanlage betreiben
Einnahmen jährlich: | 6.738 EUR |
Pacht & Betriebskosten jährlich | – 1.667 EUR |
Zinsen bei einer 50 %-Finanzierung (4 % nominal) | – 1.932 EUR |
Lineare Abschreibung (Kaufpreis abzgl. IAB & Sonder AFA) 30.000 EUR x 5 % | – 2.500 EUR |
Erhöhung des zu versteuernden Einkommens | 639 EUR |
Steuerzahlung: 1.639 EUR x 40 % Steuersatz | -256 EUR |
In den ersten 3 Jahren
Planungsjahr | 20.000 EUR |
Erwerbsjahr | 7.772 EUR |
Betriebsjahr | -256 EUR |
Steuerersparnis | 27.516 EUR |